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§9 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
- Der Vorstand nach §7 Abs. 1 wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
- Wiederwahl ist zulässig.
- Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Vereinsmitglieder gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.
- Scheidet ein Vorstandsmitglied gem. §7 Abs. 1 aus, kann der Vorstand einen Nachfolger berufen, jedoch nur für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung, die für die satzungsgemäße Neubesetzung zu sorgen hat.