§9 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

  1. Der Vorstand nach §7 Abs. 1 wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
  2. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Vereinsmitglieder gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.
  4. Scheidet ein Vorstandsmitglied gem. §7 Abs. 1 aus, kann der Vorstand einen Nachfolger berufen, jedoch nur für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung, die für die satzungsgemäße Neubesetzung zu sorgen hat.