§7 Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer, sowie bis zu sechs Beisitzern.
  2. Ferner gehören dem Vorstand kraft ihres Amtes als weitere Beisitzer an:
    der Pfarrer der Pfarrei St. Jakob, Straubing, der Kirchenpfleger und der Pfarrgemeinderatsvorsitzende der Pfarrei St. Jakob, Straubing, jeweils auf die Dauer ihres Amtes. Sie haben die gleichen Rechte wie die gewählten Vorstandsmitglieder.
  3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §26 BGB vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden je allein vertreten. Im Innenverhältnis wird jedoch bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden tätig wird.
  4. Bei Eingehen von Verpflichtungen bedürfen der Vorsitzende der Mitunterzeichnung des stellv. Vorsitzenden oder des Kassiers; der stellv. Vorsitzende der Mitunterzeichnung des Schriftführers oder Kassiers.
    Über den Wert bis zu € 1.000,00 kann der Vorsitzende bzw. der Kassier allein verfügen.
  5. Den Mitgliedern des Vorstandes wird für ihre Tätigkeit keinerlei Entschädigung gewährt.