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- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins und etwaige Erträge dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder des Vereins erhalten keinerlei Ertragsanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Keine Person darf durch Ersatz von Aufwendungen, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder
- die unverhältnismäßig hoch sind, begünstigt werden.