§3 Erträge und Ausgaben

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins und etwaige Erträge dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder des Vereins erhalten keinerlei Ertragsanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Keine Person darf durch Ersatz von Aufwendungen, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder 
    1. die unverhältnismäßig hoch sind, begünstigt werden.