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- Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen, Personenzusammenschlüsse mit wirtschaftlichen Gründen, Firmen des Aktienrechtes sowie Körperschaften und Unternehmen werden, die den Vereinszweck materiell unterstützen wollen.
- Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. Die Satzung liegt im Pfarrbüro auf und kann dort eingesehen werden.
- Minderjährigen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr steht die Vereinsmitgliedschaft offen. In diesem Fall muss der Beitrittserklärung die Zustimmung der Erziehungsberechtigten für
- den Beitritt und
- für die Ausübung des Stimmrechtes vorgelegt werden.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch
- Austritt,
- bei natürlichen Personen durch den Tod,
- bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit,
- bei Personenzusammenschlüssen aus wirtschaftlichen Gründen mit der Liquidation.
- Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zulässig. Es entscheidet der Vorstand.
- Der Austritt ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Schluss eines jeden Kalenderjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand des Vereins zu erklären.