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§13 Beschluss der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet, ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus den Mitgliedern des Vorstandes einen Versammlungsleiter.
- Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden, soweit die Tagesordnung eine solche Möglichkeit durch den Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ eröffnet.
- Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlunggsleiter. Sie muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt.
- Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, welcher die meisten
Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Versammlunggsleiter zu ziehende Los. - Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlunggsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.