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- Sollte eine Bestimmung dieser Satzung nicht gültig sein, so hat dies nicht die Ungültigkeit der gesamten Satzung zur Folge.
- Die ungültige Bestimmung ist unverzüglich durch eine gültige Satzung zu ersetzen, die dem Sinn der ungültigen am nächsten kommt.
Straubing, 28. März 2017