§5 Beiträge

  1. Von den Mitgliedern ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.
    Der Mindestbeitrag beträgt pro Person und Jahr 30,00 € und wird durch Einzugsermächtigung erhoben.
  2. Über den festgesetzten Beitrag hinaus sind höhere Beitragsleistungen, Spenden und Zuwendungen jeder Art willkommen und äußerst erwünscht, um die gesteckten Ziele zu erreichen 
  3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.