§2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung der Kath. Kirchenstiftung St. Jakob in Straubing bei der Renovierung ihrer Kirchen.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht
    1. durch Erhebung von Mitgliedsbeiträgen
    2. Empfangnahme von Spenden
    3. Durchführung von Sammlungen, Benefizveranstaltungen und dgl.
    4. Erträge irgendwelcher Art, die dem Vereinsvermögen zuzuführen sind.