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§8 Zuständigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Gesetz oder Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorbereitung, Aufstellung der Tagesordnung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
- Leitung der Mitgliederversammlung,
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
- Buchführung, Erstellung des Jahresberichts.